1. Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und IHRS-Training, Dr. Rolland Donin, nachfolgend IHRS-Training genannt, über beiderseitig zu erbringende Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
2. Leistungen von IHRS-Training
- IHRS-Training erbringt seine Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
- Umfang, Form und Thematik der Beratungs- und/oder Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und IHRS-Training im Einzelnen festgelegt.
3. Honorare und Kosten
- Das erste Kontaktgespräch durch IHRS-Training ist unentgeltlich. Präsentationen werden in Rechnung gestellt.
- Je angefangenem Tag wird für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Kunden oder Dritten zu realisieren sind, ein Honorar vereinbart.
- Für Seminare wird ein Tageshonorar vereinbart.
- Zusätzlich berechnet werden der Einsatz von Sonderleistungen, Co-Trainern, Trainermaterial, Teilnehmerunterlagen, besonderen Medien u. a.
- Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
- Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Bei Flugzeugreisen wird die Economy-Class, bei der Bahnreisen die 2. Klasse abgerechnet.
- Alle Lieferungen und Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Das Honorar sowie die entstandenen sonstigen Kosten sind nach Abschluss des Seminars und nach Berechnung durch IHRS-Training fällig. In Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zahlenbar.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
- Der Kunde erkennt das Urheberrecht von IHRS-Training und deren Lizenzgebern an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden sowie Mitschnitte auf Ton- oder Videobändern oder ähnlichen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von IHRS-Training.
- Der Kunde informiert IHRS-Training vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Kunden benannt.
- Sollen Teile des Trainingskonzeptes oder das Trainingskonzept im Ganzen im Rahmen einer Lizenzübernahme auf Trainer des Kunden übertragen werden, ist IHRS-Training der Auftrag zur Ausbildung und Koordination zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
- IHRS-Training verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch IHRS-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von IHRS-Training nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist IHRS-Training unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
- Wird das Seminar innerhalb von 28 Tagen vor Beginn vom Kunden storniert oder umgebucht, so werden 30% der o. g. Tageshonorare als Ausfallhonorar vereinbart.
5. Allgemeine Bedingungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck entspricht.
- Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Verträgen und diesen Bedingungen ist der Sitz von IHRS-Training.